Pressemitteilung
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Versorgungssituation hochgradig schwerhöriger, gehörloser und taubblinder Menschen in Deutschland erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitsausschuss:
Mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU „Versorgungssituation hochgradig schwerhöriger, gehörloser und taubblinder Menschen in Deutschland“ scheint die Bundesregierung offensichtlich die Realität nicht wahrnehmen zu wollen. Dies gilt insbesondere für die Teilhabeberatung Gehörloser und Taubblinder.
Nachdem sie im Jahr 2022 das Angebot der EUTB-Beratungsstellen (EUTB = Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung), die in der Lage waren, Gehörlose und Taubblinde niederschwellig zu beraten, um die Hälfte gekürzt hatte, behauptet die Regierung, dieses Angebot sei gegenüber der Situation vor der besagten Kürzung unverändert und in Fläche stärker verankert. Nach der Umfrage des Kompetenzzentrums für Gebärdensprache und Gestik (SignGes) der RWTH Aachen gibt es zwar im Jahr 2024 mehr Anlaufstellen für gehörlose Menschen, jedoch wesentlich weniger auf Muttersprachler-Niveau als vor der Kürzung. Von diesen Beratern, die für die Betroffenen äußerst wertvoll sind, haben inzwischen weniger als ein Drittel noch eine Stelle. Zudem gibt es jetzt vier Bundesländer, in denen gar kein Angebot für gehörlose Menschen vorhanden ist. Vor den Kürzungen im Jahr 2022 waren es zwei.
Gab es vor den Kürzungen noch 7 taubblinde EUTB-Berater, so sind es jetzt nur 7 Stellen zur Beratung taubblinder Menschen. Das bedeutet, dass kein Berater mit kommunikativer Kompetenz in Lormen und taktilem Gebärden permanent vor Ort anzutreffen ist, sondern diese hin- und herpendeln müssen. Dadurch wird Ratsuchenden, die auf die besondere Expertise angewiesen sind, die Teilhabe am Leben erschwert. Die Bundesregierung ignoriert die Bedürfnisse der Taubblinden, die auf dieses Spezialwissen angewiesen sind. Sie verdrängt es zudem, dass die von den massiven Kürzungen der Bundesregierung verschonten (übriggebliebenen) EUTB-Beratungsstellen nicht auf diese besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen eingestellt sind. Erschwerend kommt hinzu, dass in manchen Gegenden in Deutschland, wo wenig Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen, es 8-16 Wochen dauern kann, bis man einen Dolmetscher buchen kann.
Die Ampel muss sich darüber im Klaren sein, dass Defizite nur dann behoben werden, wenn das Lagebild zur Beratungsstruktur der Realität entspricht. Daher braucht es dringend einer umfassenden Auseinandersetzung mit der wirklichen Versorgungssituation in der Teilhabeberatung und eines konkreten Plans, wie das Unterstützungsangebot für gehörlose und taubblinde Ratsuchende verbessert wird.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage demonstriert die Ampel zudem erneut ihren despektierlichen Umgang mit Barrierefreier Gesundheitsversorgung. Nachdem das Gesundheitsministerium endlich mit der Erarbeitung des eigentlich schon für das Jahr 2022 versprochenen Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen schleppend begonnen hat, verschließt sich die Bundesregierung vor Problemen insbesondere gehörloser Menschen, die vom Thema Sucht betroffen sind. Es mangelt Gehörlosen mit Suchterkrankung akut an professionalisierter Suchtberatung, nach einem zentralen Angebot zur Behandlung von Drogen-, Alkoholproblemen u.a, wo sie sich hinwenden könnten. Die Ampel schiebt hingegen die dringend notwendige Bereitstellung von Angeboten in der Prävention, Beratung und Reha auf die Länder und Kommunen.
Die Bundesregierung muss dringend die niedrigschwelligen Beratungsstrukturen für gehörlose und taubblinde Menschen verbessern und das Beratungs- und Hilfsangebot für Suchtkranke mit Behinderungen ausbauen. Sie muss die vorhandene Unterversorgung vieler hochgradig schwerhöriger Menschen beheben. Ein Plan macht nur Sinn, wenn ihm auch Taten folgen.
Fotograf: René Golz.